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Kontaktaufnahme

Für die Vereinbarung eines Erstgesprächs bitte ich Sie um Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular. 

Da ein geschützter Rahmen notwendig ist, um uns ungestört Ihrem Anliegen widmen zu können, sind Sitzungen ausschließlich nach Vereinbarung möglich.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient einem gegenseitigen Kennenlernen. Hier können Sie Ihre Anliegen und Wünsche einbringen und für sich erproben, ob Sie eine Psychotherapie bei mir starten möchten. Das Erstgespräch ist auch für die Klärung der Rahmenbedingungen (siehe weiter unten) da.

Therapiebeginn

Über den inhaltlichen Prozess einer Psychotherapie können Sie hier genaueres lesen.

Während der Therapie werden wir in regelmäßigen Abständen gemeinsam auf die Entwicklungen und die aktuellen Ziele blicken, um den weiteren Verlauf bzw. später auch das Therapieende zu besprechen.

Psychotherapie ja, aber 

wie oft und wie lange?

​Die Häufigkeit und Länge einer Psychotherapie hängt von Ihrem konkreten Anliegen und Wünschen ab.

Gemeinsam besprechen wir im Erstgespräch, welcher Frequenz sinnvoll ist. Ein wöchentlicher Termin ist in vielen Fällen ausreichend um eine erfolgreiche Linderung der leidvollen Symptomatik und eine gesteigerte Lebensqualität zu erreichen.

Die Methode ist sowohl für Kurz-, Mittel- und Langzeittherapien geeignet. Selbstverständlich richtet sich die Frequenz und Dauer auch nach Ihren zeitlichen und finanziellen Ressourcen. Es ist wichtig, dass die Rahmenbedingungen für Sie passen. 

Rund um´s Finanzielle

Kosten:

Einzelstunde á 45 Minuten: 80€      

Doppelstunde á 90 Minuten: 150€

Psychotherapeutische Leistungen sind gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

 

Verrechnungen mit den Krankenkassen (bzw. Zuschüsse) sind aktuell leider nicht möglich (Ausnahme: KFL, KFG, Zusatzversicherung).

Absageregelung: 

Vereinbarte Termine können bis zu 48 Stunden im Voraus kostenfrei abgesagt werden. Danach wird die Stunde verrechnet.

Individualpsychologische Analyse

Bei Interesse an einer hochfrequenten individualpsychologischen Analyse vereinbaren wir zwei Termine in der Woche, bei denen die Therapie liegend auf der Couch stattfindet.

In diesem Fall sitze ich hinter der Couch wobei Sie mich nicht sehen können und mit Ihrer Wahrnehmung ganz bei sich sind. Dadurch werden frühkindliche Anteile besser zugänglich und eine tiefe Auseinandersetzung und Aufarbeitung mit frühen Kränkungen gefördert.

Verschwiegenheitspflicht
§15 - Psychotherapiegesetz

Eine wichtige Grundvoraussetzung jeder Psychotherapie ist die Verschwiegenheitspflicht. Während und auch nach dem Ende der Psychotherapie bleibt alles was Sie mir anvertraut haben sowie von uns Besprochenes streng vertraulich bzw. geheim (vgl. Psychotherapiegesetz §15).

Eine einzige Ausnahme kann die akute Selbst- und Fremdgefährdung darstellen.

Rahmenbedingungen
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